BBGN verpflichten sich zur aktiven Durchsetzung der allgemein anerkannten Prinzipien der Publikationsethik in der Forschung, formuliert von dem Committee on Publication Ethics (COPE).
Die Richtlinien zur Publikationsethik der Fachzeitschrift BBGN berücksichtigen die Internationalen Standards für Herausgeber und Autoren von COPE, die Grundsätze der Transparenz und der besten Praxis bei Herausgabe wissenschaftlicher Publikationen, ferner die Unterlagen zur Publikationsethik (PERK) sowie die Richtlinien von anderen Fachzeitschriften der Philosophischen Fakultät der Masaryk-Universität: Studia paedagogica und Theatralia.
Die Grundsätze zur Publikationsethik umfassen die Pflichten der Autoren, der Editoren, der Begutachter und des Redaktionsrates.
Die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in rezensierten Fachzeitschriften ist ein wesentlicher Bestandteil der Forschungstätigkeit, und die Autoren, Begutachter sowie Herausgeber der BBGN verpflichten sich zur Erfüllung der respektierten Standards der wissenschaftlichen Arbeit.
Die Pflichten der Autoren
- Die Autoren von Aufsätzen aus der originellen Forschungsarbeit sind verpflichtet, genaue Angaben zu durchgeführten Untersuchungen und auch eine objektive Einschätzung ihrer Bedeutung zu liefern. Im Aufsatz sind ebenfalls genaue Grundlagendaten zu spezifizieren sowie einschlägige Details und Referenzen, um das Verfahren nachvollziehbar zu machen. Betrügerische oder wissentlich ungenaue Angaben stellen unethische Handlung dar und sind nicht zulässig.
- Die Autoren sind verpflichtet sich an dem Rezensionsverfahren zu beteiligen, die Hinweise der Begutachter zu berücksichtigen und eventuell die vorgeschlagenen Änderungen vorzunehmen.
- Das eigentliche Thema der Veröffentlichung darf nicht anderweitig publiziert worden sein.
- In den kollektiven Autorenangaben sollen nur diejenigen angeführt werden, die an den präsentierten Forschungsergebnissen maßgeblich beteiligt sind.
- Durch die Einsendung des Beitrags deklarieren die Autoren, dass alle darin enthaltenen Daten wahr und originell sind, dass es sich um ihren Text handelt und dass alle benutzten Materialien im Quellen- und Literaturverzeichnis angeführt sind.
- Die Autoren sollen die Hinweise zur formalen Gestaltung der Veröffentlichungen respektieren.
- Falls ein Autor einen gravierenden Fehler oder Ungenauigkeit in seinem publizierten Werk entdeckt, ist er verpflichtet, dies dem Editor oder dem Herausgeber der Zeitschrift unverzüglich bekannt zu geben und an dem Zurückziehen des Artikels oder der Veröffentlichung einer entsprechenden Korrektur-Notiz zusammenzuarbeiten.
Die Pflichten des Editors
- Der Editor ist verantwortlich für den Inhalt der Zeitschrift und für die Qualität der dort veröffentlichten Beiträge.
- Er ist verpflichtet die objektive Behandlung aller eingesandten Texte zu gewährleisten, den Interessenskonflikt zu vermeiden und auf die Einhaltung der Hauptkriterien für die Auswahl der zu publizierenden Veröffentlichungen zu achten – die fachlichen Qualitäten, die Bedeutsamkeit der Forschungsergebnisse und ihre Relevanz im Hinblick auf die Ausrichtung der Zeitschrift.
- Bei der Begutachtung sorgt der Editor für die Anonymität der Gutachter und der Autoren.
- In Zusammenarbeit mit dem Redaktionsrat behandelt er die etwaigen Einwände der Autoren zu den Hinweisen und Forderungen der Gutachter sowie andere Anträge.
- Er entscheidet über die endgültige Annahme oder Ablehnung des Beitrages.
- Falls nachträglich, nach der Veröffentlichung des Beitrages, Fehlverhalten bei der zugrundeliegenden Forschung oder Publikation an den Tag kommt, konsultiert der Editor mit dem Redaktionsrat die adäquaten Möglichkeiten von Zurückziehen des publizierten Artikels, Äußerung von Bedenken hinsichtlich der Korrektheit sowie Veröffentlichung von Korrekturen. In diesem Prozess wird den Richtlinien für das Zurückziehen der Artikel von COPE Folge geleistet.
Die Pflichten der Gutachter
- Die Gutachter müssen Objektivität bewahren und dürfen die in dem rezensierten Beitrag enthaltenen Informationen nicht zu privaten oder anderen Zwecken nutzen.
- Die Gutachter können die Ausarbeitung des Gutachtens wegen Interessenskonflikt ablehnen. Als Interessenskonflikt werden insbesondere betrachtet:
- der professionelle, finanzielle oder private Nutzen des Gutachter von der Annahme oder Ablehnung des rezensierten Beitrags;
- Mitarbeit an dem jeweiligen Forschungsprojekt während der vergangenen fünf Jahre;
- ein grundsätzlicher Meinungsunterschied von dem zentralen Thema des Beitrags;
- eine nahe professionelle oder persönliche Beziehung zum Autor oder einem Mitglied des Autorenkollektivs.
Falls die Gutachter die Herausarbeitung des Gutachtens aus einem der angeführten Gründe nicht ausdrücklich ablehnen, geht die Redaktion davon aus, dass kein Interessenskonflikt vorliegt.
- Die Gutachter sollen die Autoren auf eventuelle Mängel aufmerksam machen, insbesondere auf maßgebliche bisher nicht berücksichtigte relevante Titel der Fachliteratur.
Die Pflichten des Redaktionsrates
- Der Redaktionsrat bemüht sich um ständige Erhöhung der fachlichen sowie formalen Merkmale der Zeitschrift. Er fördert die Meinungsfreiheit und die Pluralität im Fach und ist im Einklang mit allgemein anerkannten Grundsätzen der Publikationsethik stets bereit, nach vorherigen Verhandlungen eventuelle Korrektionen, Zurücknahmen oder Entschuldigungen zu veröffentlichen.
- Der Rat erteilt Anweisungen zur gesamten Publikationsverfahren (Hinweise für die Autoren, Regelung des Gutachtenverfahrens u.a.) und garantiert die Einhaltung der angeführten Regeln.
- In Fällen von berechtigten Bedenken oder bewiesenem wissenschaftlichem Fehlverhalten, betrügerischer Publikation, oder von Plagiat unternimmt der Redaktionsrat im Einverständnis mit dem Editor unverzüglich alle notwendigen Schritte zur Klärung der Lage und der Berichtigung des betreffenden Artikels; dies umfasst eine unverzügliche Veröffentlichung der Korrektur-Notiz, bzw., in den gravierendsten Fällen, das Zurückziehen des betreffenden Werkes.